Friedhofsordnung

 

Die im Juni 2018 neu beschlossene Friedhofsordnung können Sie hier herunterladen.

 

Umweltaspekte: In dieser Ausfertigung wurden besonders die neuen Punkte markiert, die zu einer umweltgerechten Gestaltung des Friedhofs beitragen.

 

U.a. sind keine vollständigen Grababdeckungen mehr erlaubt. Außerdem müssen neu errichtete Grabmale nachweislich aus Herstellung ohne Kinderarbeit kommen. Die Errichtung ist grundsätzlich genehmigungspflichtig und muss bei der Friedhofsverwaltung schriftlich durch den Steinmetz beantragt werden.

 

Informationen zum Thema Grabsteine und Kinderarbeit können Sie hier nachlesen: www.xertifix.de


Friedhofsgebührenordnung

 

Der Kirchenvorstand hat eine neue Friedhofsgebührenordnung beschlossen, die wir hier veröffentlichen!