Friedhofsordnung

 

Die im November 2019 neu beschlossene Friedhofsordnung können Sie hier herunterladen.

 

Neu ist § 13d: Urnengrabstellen "Ruhen inmitten der Wogen"

 

Bitte beachten Sie auch: Es sind keine vollständigen Grababdeckungen mehr erlaubt. Außerdem müssen neu errichtete Grabmale nachweislich aus Herstellung ohne Kinderarbeit kommen. Die Errichtung ist grundsätzlich genehmigungspflichtig und muss bei der Friedhofsverwaltung schriftlich durch den Steinmetz beantragt werden.

 

Informationen zum Thema Grabsteine und Kinderarbeit können Sie hier nachlesen: www.xertifix.de


Friedhofsgebührenordnung

 

Der Kirchenvorstand hat im November 2019 eine neue Friedhofsgebührenordnung beschlossen, die wir hier veröffentlichen!

Die gültige Friedhofsgebührenordnung wurde unter Nr. 3 um die Kosten für Stelen in der Urnengrabanlage "Ruhen inmitten der Wogen" ergänzt.