Kirchenvorstandswahl am 10. März 2024

Leitungsgremium wird neu gewählt

Im nächsten Frühjahr wählen die Kirchengemeinden unserer Landeskirche ihre Leitungsgremien. Genauer gesagt: den Kirchenvorstand. Stichtag ist der 10. März 2024.

Viele wichtige Entscheidungen zum Thema „Wie sieht kirchliches Leben bei uns vor Ort in Zukunft aus?“ wollen getroffen werden. Alle Mitglieder sind eingeladen, an den Wahlen mitzuwirken und so Kirche mitzugestalten.

 

Wichtige Neuerungen bei der Wahl

Im Vergleich zur Kirchenvorstandswahl 2018 gibt es zahlreiche Neuerungen:

  • Ab 16: Kandidieren für den Kirchenvorstand kann jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied, welches zu Beginn der Amtszeit des neuen Kirchenvorstands das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit fünf Monaten zur Gemeinde zählt.
  • Ab 14: Wählen dürfen alle, die am 10. März 2024 mindestens 14 Jahre alt sind und seit wenigstens drei Monaten der Kirchengemeinde angehören.
  • Erstmals können Kandidat*innen nur für 3 Jahre dabei sein.
  • Erstmals braucht es keine Unterschriftenliste, um zu kandidieren!
  • Erstmals können auch Familienangehörige für den Kirchenvorstand kandidieren!
  • Brief oder online: Gewählt werden kann per Brief oder online. Die Unterlagen hierfür werden an alle Wahlberechtigten zentral von der Landeskirche Hannovers versandt. Die Onlinewahl findet von Anfang Februar bis zum 3. März 2024 statt. Bei Briefwahl muss der Briefwahlumschlag spätestens am 10. März 2024 in der Gemeinde vorliegen. Zusätzlich wird eine Urnenwahl in der Christus-Kirchengemeinde auf Borkum stattfinden.
  • Minimum 3: Die Mindestgröße eines Kirchenvorstands liegt bei 3 Personen, die zu wählen sind.
    Wahlvorschläge können jederzeit bis zum 10. Oktober 2023 beim Kirchenvorstand eingereicht werden. Auch ein Selbstvorschlag ist möglich!
  • Das Formular können Sie hier downloaden und bis zum 10. Oktober an den Kirchenvorstand schicken oder im Pfarrbüro abgeben: Ev.-luth. Christus-Kirchengemeinden, Goethestr. 14, 26757 Borkum
  • Bis Ende Oktober wird der Wahlaufsatz mit der finalen Liste der Kandidierenden beschlossen und die endgültige Zahl der zu Wählenden festgesetzt. Weitere Mitglieder können nach der Wahl berufen werden; auf Berufungen kann aber auch komplett verzichtet werden.

MITKANDIDIEREN - MIT DIR? Hier finden Sie die Einladungsbroschüre

Weiteres zum Wahlrecht und zu Aufgaben und Verantwortung eines Kirchenvorstandsmitglieds finden Sie hier: www.kirchemitmir.de